Unser Angebot
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Begleiteter Umgang
Die Voraussetzung für einen Begleiteten Umgang ist der Beschluss des Familiengerichtes, in dem Begleiteter Umgang angeordnet wird.
Ziel des Begleiteten Umgangs ist neben der Zusammenführung von Elternteil und Kind, Sie als Eltern in die Lage zu versetzen, wieder gemeinsam zum Wohl Ihres Kindes zu handeln, denn alles andere schadet ihm und langfristig auch Ihnen. Anschliessend sollten Sie die Besuchskontakte selbst organisieren und alle Ihr Kind betreffende Dinge besprechen.
Wir arbeiten in Kooperation mit den Beratungsstellen des Kreises Bergstrasse und schliessen uns im vollem Umfang den Ausführungen im "Elternbrief" der Beratungsstellen zum Begleiteten Umgang an.
Wir unterliegen ebenso der Schweigepflicht und werden nach Abschluss entsprechend den Vordruck der Beratungsstellen "Abschlussprotokoll BU" als Rückmeldung verwenden.